AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
ROM Zaunsysteme GmbH

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Montagen der ROM Zaunsysteme GmbH (nachfolgend „wir“ oder „uns“).
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Die Regelungen unterscheiden zwischen Verbrauchern (B2C) im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern (B2B) im Sinne des § 14 BGB. Soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt, gelten die Bestimmungen für beide Kundengruppen.

2. Vertragsgegenstand

Wir liefern und montieren Zaunsysteme, Tore, Türanlagen und Zubehör nach Maßgabe des jeweiligen Angebots.
Die konkrete Ausführung (Material, Maße, Farben, Zubehör) ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • den genauen Verlauf der Zaunanlage durch Markierung/Abpflockung anzugeben,

  • den Untergrund frei von Hindernissen, Leitungen, Kabeln und Fremdkörpern zu halten und uns hierüber schriftlich zu informieren,

  • die Baufreiheit (Zufahrt, Strom- und Wasseranschluss, Lagerfläche) sicherzustellen,

  • erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen.

Nicht angezeigte Hindernisse (z. B. Fels, Beton, Leitungen) oder zusätzliche Arbeiten (Handgrabungen, Entsorgung, Wartezeiten) werden nach Aufwand gemäß Preisliste zusätzlich berechnet.

4. Preise und Zahlung

  1. Preise verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt. (bei Verbrauchern) bzw. zzgl. MwSt. (bei Unternehmern).

  2. Abschlagszahlungen können nach Baufortschritt verlangt werden. Die Schlussrechnung ist spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

  3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.

  4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.

5. Liefer- und Ausführungsfristen

  1. Angegebene Liefer- oder Fertigstellungstermine sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert.

  2. Verzögert sich die Ausführung aufgrund höherer Gewalt, Witterung, behördlicher Anordnungen oder fehlender Mitwirkung des Kunden, verlängern sich die Fristen angemessen.

6. Eigentumsvorbehalt

  1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum, soweit sie nicht durch Montage wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks geworden sind.

  2. Im Übrigen behalten wir uns gesetzliche Sicherungsrechte vor (z. B. Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB).

7. Abnahme

  1. Nach Fertigstellung zeigen wir die Abnahmebereitschaft an. Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 10 Werktagen einen Abnahmetermin wahrzunehmen.

  2. Nimmt der Kunde die Anlage in Gebrauch oder reagiert nicht innerhalb von 10 Werktagen, gilt die Leistung als abgenommen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.

8. Gewährleistung

Für Verbraucher (B2C)

  • Für Werkleistungen (Zaun- und Toranlagen, die fest mit dem Grundstück verbunden sind) beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).

  • Für gelieferte Waren ohne Montage beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Lieferung.

Für Unternehmer (B2B)

  • Für gelieferte Waren beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Lieferung.

  • Für Bauleistungen gelten die gesetzlichen Fristen (§ 634a BGB).

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürlicher Verschleiß, unsachgemäße Verwendung, Eigenumbauten oder Schäden durch mangelnde Instandhaltung.

9. Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

  3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

10. Widerrufsrecht (nur Verbraucher)

Verbrauchern steht bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

  • Das Widerrufsrecht entfällt bei individuell angefertigten Waren (z. B. maßgefertigte Zaunelemente, Tore) sowie bei vollständig erbrachten Dienstleistungen nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

  • Eine vollständige Widerrufsbelehrung mit Musterformular ist Bestandteil unseres Angebots und Vertrags.

11. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.rom-zaunbau.de/datenschutz.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

  • Für Verbraucher gilt ausschließlich das gesetzliche Gerichtsstandsrecht.

  • Für Unternehmer ist Gerichtsstand unser Firmensitz in Weißenburg.

  • Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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